Platzordnung
Diese Platzordnung dient der Sicherheit aller Menschen und Tiere, einem respektvollen Miteinander sowie einem tierschutzgerechten Training.
Mit Betreten des Trainingsgeländes erkennen alle Teilnehmer diese Platzordnung verbindlich an.
1. Allgemeines Verhalten auf dem Trainingsgelände
Den Anweisungen des Trainers ist jederzeit Folge zu leisten.
Eigenständiges Betreten, Freilaufenlassen oder Üben vor oder nach dem Training ist nicht gestattet.
2. Zutritt zum Trainingsgelände
Das Trainingsgelände darf ausschließlich nach ausdrücklicher Aufforderung durch den Trainer betreten werden.
3. Rücksichtnahme auf andere Tiere
Auf dem Gelände leben neben Hunden auch weitere Tiere (insbesondere Pferde und Katzen)
Diese besondere Umgebung bietet wertvolle Trainingsmöglichkeiten, erfordert jedoch ein hohes Maß an Verantwortung und Rücksichtnahme.
Andere Tiere dürfen nicht bedrängt, gejagt, fixiert oder angebellt werden.
Hunde sind so zu führen, dass keine Gefährdung oder Belästigung anderer Tiere entsteht.
Trainingssituationen mit anderen Tieren erfolgen ausschließlich unter Anleitung des Trainers.
4. Sauberkeit & Entsorgung
Hundekot ist unverzüglich und vollständig zu entfernen.
Dies gilt auch für den Bereich vor dem Trainingsgelände sowie angrenzende Wege und Wartebereiche.
Die Hinterlassenschaften sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
5. Ableinen der Hunde
Hunde dürfen nur nach ausdrücklicher Anweisung des Trainers abgeleint werden.
Eigenständiges Ableinen ist unabhängig vom Trainingsstand des Hundes untersagt.
6. Kontakt an der Leine
Kontakt zwischen Hunden an der Leine ist grundsätzlich untersagt.
Ausnahmen sind nur im Rahmen gezielter Trainingssituationen und ausschließlich auf Anweisung des Trainers erlaubt.
7. Füttern und Streicheln fremder Hunde
Das Füttern, Locken oder Belohnen fremder Hunde ist strengstens untersagt.
Das Streicheln oder körperliche Interagieren mit fremden Hunden ist ebenfalls untersagt, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des Trainers und des jeweiligen Halters vorliegt.
8. Nutzung von Trainingsgeräten
Trainingsgeräte dürfen nur nach ausdrücklicher Anweisung des Trainers genutzt werden.
Eigenständiges Benutzen, Umstellen oder Kombinieren von Geräten ist untersagt.
Geräte sind pfleglich zu behandeln und nach Anweisung zu verlassen bzw. zurückzustellen.
9. Markierverbot
Das Markieren (Urinieren) von Hunden auf dem gesamten Trainingsgelände sowie an Trainingsgeräten ist strengstens untersagt.
Hunde sind entsprechend zu sichern und rechtzeitig vom Gelände zu führen.
Bei Verstößen kann ein sofortiger Trainingsabbruch erfolgen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Verstoß freiwillig durch eine Spende in eine Spendendose für eine von der Hundeschule unterstützte Tierschutzorganisation auszugleichen.
Wiederholte Verstöße gegen das Markierverbot können unabhängig von einer freiwilligen Spende zum Ausschluss vom Training führen.
10. Sicherheit & Haftung
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung.
Hundehalter haften für Schäden, die durch ihren Hund verursacht werden.
Bei Verstößen gegen diese Platzordnung kann der Trainer Teilnehmer vom Training ausschließen.
11. Ausschluss bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Platzordnung, insbesondere bei:
- Missachtung von Traineranweisungen
- Gefährdung von Menschen oder Tieren
- Nutzung tierschutzrelevanter Hilfsmittel oder Methoden
- wiederholten Verstößen gegen das Markierverbot
- unsachgemäßem Umgang mit Geräten
kann der/die Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Training ausgeschlossen
